SPORTS UNITED - Teilnahmebedingungen
AGB Mehrtagestouren
AGB’s Mehrtagestouren SPORTS UNITED - MTB und Etappenlauf (ausgenommen E-Bike Tour)
Veranstalter* - C³ Chemnitzer Veranstaltungszentren GmbH
1. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung via Buchungs-Formular auf der Webseite www.sports-united-chemnitz.de bietet der potenzielle Teilnehmer (nachfolgend auch Anmelder genannt) dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Telefonisch oder per E-Mail können lediglich Reservierungen vorgenommen werden, so dass es für den Abschluss eines Vertrages zusätzlich noch einer schriftlichen Anmeldung via Buchungsformular auf der Webseite bedarf. Spezielle Absprachen und Sonderwünsche müssen ebenfalls schriftlich im Anmeldeformular erfasst werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder neben ihnen als Gesamtschuldner einsteht, wie auch für seine eigenen.
Mit der Anmeldung erhalten die Anmelder eine unverbindliche Eingangs-Bestätigung. Im Anschluss meldet sich der Veranstalter bei dem Anmelder und sendet eine schriftliche Buchungsbestätigung zu.
Der Vertrag kommt mit dieser schriftlichen Buchungsbestätigung des Veranstalters zustande. Die schriftlichen Bestätigungen werden frühestens ab 01.05.2023 an die Anmelder versandt, bis dahin besteht lediglich die Möglichkeit einer unverbindlichen Reservierung.
Die Teilnahme ist erst ab vollendetem 16. Lebensjahr gestattet. Solche minderjährigen Teilnehmer bedürfen zur Wirksamkeit des Vertragsschlusses der gleichzeitigen Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten. Sie können an der Tour nur gemeinsam mit einem entscheidungsbefugten Sorgeberechtigten teilnehmen, der während der gesamten Tour die Obhuts- und Aufsichtspflicht sowie die Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ausübt.
2. Bezahlung
Mit dem Zusenden der Buchungsbestätigung wird eine entsprechende Teilnahmegebühr fällig. Sollten Zusatzleistungen gebucht worden sein, sind diese Kosten ebenfalls mit dem Reisepreis zahlbar. Der Teilnehmer erhält mit der Buchungsbestätigung zugleich eine Rechnung und den Nachweis über die Kundengeldabsicherung gemäß §651t BGB für alle auf die gebuchte Tour zu leistenden Zahlungen. Der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ist in voller Höhe sofort fällig. Zahlungen sind vom Teilnehmer an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu leisten.
Der Veranstalter gewährleistet dem Teilnehmer und etwaigen weiter von ihm mitangemeldeten Personen im Sinne Ziff. 1 dieser AGB eine Teilnahme an der/n Mehrtages-Tour/en nur, wenn der Rechnungsendbetrag vollständig bezahlt wurde und der Teilnehmer das vor Tourbeginn nachweist. Anderenfalls werden der Teilnehmer und seine etwa mitangemeldeten Personen von der Tourteilnahme ausgeschlossen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung unter www.sports-united-chemnitz.de sowie aus den entsprechenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Leistungen zu veranlassen, wenn Informationen oder Ausschreibungen unvollständig waren oder Fehler enthielten oder wenn Ereignisse gem. Ziff. 4 dieser AGB eintreten. In einem solchen Fall wird der Teilnehmer vor Tourbeginn über die Änderung informiert. Er hat in einem solchen Fall das Recht, von seinem Vertrag mit dem Veranstalter ohne Gebühren zurückzutreten.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen des vereinbarten Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind ihm einseitig gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und der Gesamteindruck der gebuchten Mehrtagestour nicht beeinträchtigt wird. Das Leistungsprogramm kann sich unter Umständen ändern, wenn örtliche Gegebenheiten das nötig machen (z. B. Wetter, geänderte Öffnungszeiten, Strecken-/Straßensperrungen, weitere Risiken). In diesem Fall werden adäquate Ausweichleistungen angeboten.
Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dem Teilnehmer stehen die Rechte nach Ziff. 3 letzter Satz dieser AGB entsprechend zu.
5. Reiserücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer, vorzeitige Abreise
5.1 Reiserücktritt
Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er die Mehrtagestour nicht an, kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Tourvorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen zu berücksichtigen. Für die Berechnung der bevorstehenden Pauschalen ist der Tag maßgeblich, an dem die Rücktrittserklärung des Teilnehmers beim Veranstalter eingeht. Eine Rücktrittserklärung von der Mehrtagestour muss schriftlich an den Veranstalter erfolgen. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Pauschal sind folgende Entschädigungen zu zahlen:
Stornierungen durch Covid 19 oder vergleichbare Globalereignisse
Sollte eine Anreise aufgrund einer neuen Coronawelle, behördlich angeordneter Grenz- und/oder Hotelschließungen, einer Quarantäne-Pflicht für Reiserückkehrer oder Reisewarnungen für die jeweilige Reiseregion nicht möglich sein, fallen keine Stornierungsgebühren an. Das gilt auch für Ereignisse, die entsprechenden „Pandemiecharakter und –umfang“ aufweisen.
5.2 Umbuchung
Sollten auf Wunsch des Teilnehmers nach der Buchung der Mehrtagestour Änderungen hinsichtlich der Zimmerkategorie und der individuellen Event Specials anfallen, ist der Veranstalter berechtigt, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,- € inkl. MwSt. pro Leistung in Rechnung zu stellen.
Änderungen sind schriftlich dem Veranstalter mitzuteilen.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zu dem Tourbeginn kann sich jeder Teilnehmer durch eine andere Person ersetzen lassen, sofern diese den besonderen Veranstaltungs-Erfordernissen genügt und ihrer Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen oder sich aus ihrem Alter oder Geschlecht ergebende Beschränkungen oder Besonderheiten entgegenstehen. Der Teilnehmer und die andere Person haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Mehrtagestourenpreis und die durch den Eintritt der anderen Person entstandenen Kosten sowie für etwaige durch den Eintritt der anderen Person entstandenen Mehrkosten. Der Teilnehmer und die andere Person haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Daten, wie sie vom Teilnehmer erhoben wurden, auch wahrheitsgemäß von der anderen Person bis zum Tourbeginn erhoben werden können. Mit Erfüllung aller vorgenannten Voraussetzungen und dem Tourbeginn wird die dritte Person Teilnehmer im Sinne dieser AGB.
5.4 vorzeitige Abreise
Bricht der Teilnehmer die Mehrtagestour vorzeitig ab, entspricht dies einer Kurzfriststornierung 2 Wochen oder kürzer im Sinne Ziff. 5.1 dieser AGB. Auf eine Erstattung des Preises hat der Teilnehmer keinen Anspruch.
6. Kündigung und Rücktritt durch den Veranstalter
Eine Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter ohne Einhaltung einer Frist ist möglich, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Mehrtagestour ungeachtet der Abmahnung durch den Veranstalter oder von durch ihn eingesetzten Repräsentanten (Projektpartner, Event-Team, Streckenguides, Streckenposten, Streckenteam; im Folgenden nur noch „Repräsentanten“ genannt) stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist, weil es dem Veranstalter nicht zumutbar ist, das abgemahnte Verhalten länger zu dulden. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Mehrtagestourenpreis, wobei ersparte Aufwendungen und Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen resultieren, berücksichtigt werden müssen.
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter ist möglich, wenn 7 Wochen vor Tourbeginn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In einem solchen Fall erhält der Teilnehmer unverzüglich den gezahlten Preis zurück.
7. Aufhebung des Vertrages infolge höherer Gewalt
Wird die Mehrtagestour infolge höherer Gewalt unmöglich, so können sowohl der Teilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter, für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Mehrtagestour noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung vom Teilnehmer verlangen.
8. Gewährleistung
8.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Mehrtagestour nicht vertragsgemäß erbracht, so muss der Teilnehmer diesen Mangel anzeigen und Abhilfe verlangen. Die Mängelanzeige und sein Abhilfeverlangen hat er dem Veranstalter oder seinen Repräsentanten unverzüglich mündlich geltend zu machen. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Leistungsmangels oder in einer gleichwertigen Ersatzleistung. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Unterlässt der Teilnehmer die Mängelanzeige oder die Geltendmachung seines Abhilfeverlangens, so stehen ihm keine Ansprüche zu.
8.2 Minderung des Preises
Für eine nicht vertragsgemäß erbrachte Leistung während der Tour kann der Teilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung). Die Minderung orientiert sich an der Relation des Wertes der nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung zum Gesamtpreis im Sinne Ziff. 2 Abs. 2 dieser AGB. Dieses Recht steht dem Teilnehmer nicht zu, wenn es der Teilnehmer unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen.
8.3. Kündigung des Vertrages durch den Teilnehmer
Wird die Mehrtagestour infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl der Teilnehmer dies verlangt hat, so kann der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Er schuldet dem Veranstalter dann lediglich die von ihm bis zur Kündigung in Anspruch genommenen oder ihm vom Veranstalter bis zu diesem Zeitpunkt angebotenen Leistungen.
8.4. Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung kann der Teilnehmer Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; es sei denn, der Mangel der Mehrtagestour beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu verantworten hat.
9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung aller für seine Teilnahme an der Mehrtagestour relevanten Vorschriften und persönlichen Passdokumente im Sinne dieser Ziff. 9 der AGB ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch die schuldhafte Falsch- und Fehlinformation des Veranstalters bedingt sind.
10. Beschränkung der Haftung und Zusicherungen des Teilnehmers
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Vorbereitung der Mehrtagestour, die sorgfältige Auswahl und Überwachung seiner Repräsentanten, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Der vom Teilnehmer an den Veranstalter gezahlte Mehrtagestourenpreis ist insolvenzgesichert. Den Sicherungsschein erhält der Teilnehmer mit der Reisebestätigung. Die Haftung des Veranstalters im Rahmen des Reisevertragsrechts für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden vom Veranstalter oder seinen Repräsentanten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde oder soweit er wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht Personenschäden sind und die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet der Veranstalter bis maximal 3.000,00 € pro Teilnehmer und Reise.
Für Verlust oder Schäden an Reisegepäck und Fahrrädern auf Touren haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft.
Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche des Teilnehmers müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Tourende schriftlich dem Veranstalter gegenüber geltend gemacht werden. Das ist eine Ausschlussfrist. Nach dem Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war. Den Nachweis hat der Teilnehmer dem Veranstalter zu erbringen.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung auf den Touren für veranstaltungs- bzw. tourtypische Schäden, Unfälle und sonstige ungewollten Ereignisse, wie z.B. für Stürze, Übermüdungs-/Überlastungsschäden, Verkehrsunfälle des Teilnehmers oder Dritter, Materialschäden an Rädern oder anderem Equipment, Wetterunbilden, mangelnde Fitness und Nahrungsaufnahme etc.
Der Teilnehmer unternimmt die Tourteilnahme auf eigenes Risiko. Ihm ist der Charakter der von ihm gebuchten Tour bekannt. Er sichert dem Veranstalter zu, zu den einzelnen Tourbestandteilen körperlich und mental vorbereitet und gesundheitlich in der Lage zu sein, mitgebrachtes Material auf seine Eignung und einwandfreie Beschaffenheit für die Tour getestet und geprüft zu haben, alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. geprüften Fahrradhelm, reflektierende Sicherheitskleidung, geeignetes Schuhwerk usw. usf., getroffen zu haben und die Tour weder unter Alkohol noch anderen berauschenden Mitteln durchzuführen (in Abweichung zur StVO und dem StVG gelten während der Tourteilnahme 0,0 ‰ Blutalkohol). Ebenso ist die Teilnahme unter der Wirkung von der Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten nicht gestattet. Zudem sichert der Teilnehmer zu, den konkreten Anweisungen des Veranstalters und seiner Repräsentanten Folge zu leisten und andere Teilnehmer durch eigenes Verhalten weder zu gefährden noch zu schädigen.
Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Mehrtagestour nach dem Vertrag enden sollte. Schweben Verhandlungen über erhobene Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis die Fortsetzung der Verhandlungen von einer Seite verweigert wird. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.
11. Besondere Hinweise zu den Mehrtagestouren zum SPORTS UNITED und Ihre Sorgfaltspflicht
Es handelt sich um Mehrtagestouren in den Sportarten Mountainbike, Etappenlauf, Triathlon und Duathlon. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, den Anforderungen der jeweiligen Mehrtagestour gewachsen zu sein. Der Veranstalter informiert auf Anfrage vor Abschluss eines Vertrages über die speziellen Anforderungen der einzelnen Touren. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Es besteht die Pflicht einen Fahrradschutzhelm zu tragen. Die Teilnahme an Touren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt (s. Ziff. 10 der AGB, 0,0 ‰ Blutalkohol) – Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss von der weiteren Teilnahme, was einer Kündigung des Vertrages entspricht. Ferner ist es dem Teilnehmer im eigenen Interesse untersagt unter Einfluss einer Risiko behafteten Krankheit oder Verletzung oder die Fahr- und Leistungstüchtigkeit beeinträchtigender Medikamente an Aktivitäten teilzunehmen. Sollten während der Mehrtagestour Beschwerden oder eine Krankheit auftreten, ist der Veranstalter oder sein Repräsentant unverzüglich zu informieren. Verlässt der Teilnehmer schuldhaft die Tour-Gruppe und entzieht er sich dadurch der Aufsicht des Veranstalters und seines Repräsentanten, kann er im Schadensfall keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter hieraus geltend machen.
Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Auslandskranken- und Unfallversicherung.
12. Bild- und Tonrechte
Jeder Teilnehmer erklärt sich mit Erhalt der Buchungsbestätigung damit einverstanden, dass er durch mittelbare oder unmittelbare Beteiligung am Veranstaltungsgeschehen von SPORTS UNITED (egal ob Mehrtages- oder Eintagestouren) vom Fernsehen sowie von Fotografen während der Veranstaltung in Bild und Ton aufgenommen wird. Diese Fotos, Videoaufnahmen und Interviews können in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Werbung, Druckerzeugnissen, fotomechanischen Vervielfältigungen – Filmen, Videokassetten, DVDs etc. – genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden.
Das gesamte Veranstaltungsareal wird videoüberwacht. Diese Bilddaten werden von der Stadt Chemnitz aufgezeichnet und gespeichert. Auch damit erklärt sich der Teilnehmer einverstanden.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
14. Gerichtsstand
Ansprüche oder Klagen gegen den Veranstalter sind an dessen Firmensitz zu erheben. Alle auf der Webseite enthaltenen Preisangaben sind in Euro ausgewiesen.
(Stand April 2023)
* Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Die in diesen AGB verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
Veranstalter* - C³ Chemnitzer Veranstaltungszentren GmbH
1. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung via Buchungs-Formular auf der Webseite www.sports-united-chemnitz.de bietet der potenzielle Teilnehmer (nachfolgend auch Anmelder genannt) dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Telefonisch oder per E-Mail können lediglich Reservierungen vorgenommen werden, so dass es für den Abschluss eines Vertrages zusätzlich noch einer schriftlichen Anmeldung via Buchungsformular auf der Webseite bedarf. Spezielle Absprachen und Sonderwünsche müssen ebenfalls schriftlich im Anmeldeformular erfasst werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder neben ihnen als Gesamtschuldner einsteht, wie auch für seine eigenen.
Mit der Anmeldung erhalten die Anmelder eine unverbindliche Eingangs-Bestätigung. Im Anschluss meldet sich der Veranstalter bei dem Anmelder und sendet eine schriftliche Buchungsbestätigung zu.
Der Vertrag kommt mit dieser schriftlichen Buchungsbestätigung des Veranstalters zustande. Die schriftlichen Bestätigungen werden frühestens ab 01.05.2023 an die Anmelder versandt, bis dahin besteht lediglich die Möglichkeit einer unverbindlichen Reservierung.
Die Teilnahme ist erst ab vollendetem 16. Lebensjahr gestattet. Solche minderjährigen Teilnehmer bedürfen zur Wirksamkeit des Vertragsschlusses der gleichzeitigen Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten. Sie können an der Tour nur gemeinsam mit einem entscheidungsbefugten Sorgeberechtigten teilnehmen, der während der gesamten Tour die Obhuts- und Aufsichtspflicht sowie die Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ausübt.
2. Bezahlung
Mit dem Zusenden der Buchungsbestätigung wird eine entsprechende Teilnahmegebühr fällig. Sollten Zusatzleistungen gebucht worden sein, sind diese Kosten ebenfalls mit dem Reisepreis zahlbar. Der Teilnehmer erhält mit der Buchungsbestätigung zugleich eine Rechnung und den Nachweis über die Kundengeldabsicherung gemäß §651t BGB für alle auf die gebuchte Tour zu leistenden Zahlungen. Der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ist in voller Höhe sofort fällig. Zahlungen sind vom Teilnehmer an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu leisten.
Der Veranstalter gewährleistet dem Teilnehmer und etwaigen weiter von ihm mitangemeldeten Personen im Sinne Ziff. 1 dieser AGB eine Teilnahme an der/n Mehrtages-Tour/en nur, wenn der Rechnungsendbetrag vollständig bezahlt wurde und der Teilnehmer das vor Tourbeginn nachweist. Anderenfalls werden der Teilnehmer und seine etwa mitangemeldeten Personen von der Tourteilnahme ausgeschlossen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung unter www.sports-united-chemnitz.de sowie aus den entsprechenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Leistungen zu veranlassen, wenn Informationen oder Ausschreibungen unvollständig waren oder Fehler enthielten oder wenn Ereignisse gem. Ziff. 4 dieser AGB eintreten. In einem solchen Fall wird der Teilnehmer vor Tourbeginn über die Änderung informiert. Er hat in einem solchen Fall das Recht, von seinem Vertrag mit dem Veranstalter ohne Gebühren zurückzutreten.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen des vereinbarten Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind ihm einseitig gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und der Gesamteindruck der gebuchten Mehrtagestour nicht beeinträchtigt wird. Das Leistungsprogramm kann sich unter Umständen ändern, wenn örtliche Gegebenheiten das nötig machen (z. B. Wetter, geänderte Öffnungszeiten, Strecken-/Straßensperrungen, weitere Risiken). In diesem Fall werden adäquate Ausweichleistungen angeboten.
Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dem Teilnehmer stehen die Rechte nach Ziff. 3 letzter Satz dieser AGB entsprechend zu.
5. Reiserücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer, vorzeitige Abreise
5.1 Reiserücktritt
Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er die Mehrtagestour nicht an, kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Tourvorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen zu berücksichtigen. Für die Berechnung der bevorstehenden Pauschalen ist der Tag maßgeblich, an dem die Rücktrittserklärung des Teilnehmers beim Veranstalter eingeht. Eine Rücktrittserklärung von der Mehrtagestour muss schriftlich an den Veranstalter erfolgen. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Pauschal sind folgende Entschädigungen zu zahlen:
- Kostenlose Stornierung bis 7 Wochen vor Antritt der Mehrtagestour
- ab 6 - 4 Wochen vor Antritt der Mehrtagestour: 50 % des Gesamtpreises
- ab 4 - 2 Wochen vor Antritt der Mehrtagestour: 80 % des Gesamtpreises
- ab 2 Wochen vor Antritt der Mehrtagestour: 100 % des Gesamtpreises
Stornierungen durch Covid 19 oder vergleichbare Globalereignisse
Sollte eine Anreise aufgrund einer neuen Coronawelle, behördlich angeordneter Grenz- und/oder Hotelschließungen, einer Quarantäne-Pflicht für Reiserückkehrer oder Reisewarnungen für die jeweilige Reiseregion nicht möglich sein, fallen keine Stornierungsgebühren an. Das gilt auch für Ereignisse, die entsprechenden „Pandemiecharakter und –umfang“ aufweisen.
5.2 Umbuchung
Sollten auf Wunsch des Teilnehmers nach der Buchung der Mehrtagestour Änderungen hinsichtlich der Zimmerkategorie und der individuellen Event Specials anfallen, ist der Veranstalter berechtigt, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,- € inkl. MwSt. pro Leistung in Rechnung zu stellen.
Änderungen sind schriftlich dem Veranstalter mitzuteilen.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zu dem Tourbeginn kann sich jeder Teilnehmer durch eine andere Person ersetzen lassen, sofern diese den besonderen Veranstaltungs-Erfordernissen genügt und ihrer Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen oder sich aus ihrem Alter oder Geschlecht ergebende Beschränkungen oder Besonderheiten entgegenstehen. Der Teilnehmer und die andere Person haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Mehrtagestourenpreis und die durch den Eintritt der anderen Person entstandenen Kosten sowie für etwaige durch den Eintritt der anderen Person entstandenen Mehrkosten. Der Teilnehmer und die andere Person haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Daten, wie sie vom Teilnehmer erhoben wurden, auch wahrheitsgemäß von der anderen Person bis zum Tourbeginn erhoben werden können. Mit Erfüllung aller vorgenannten Voraussetzungen und dem Tourbeginn wird die dritte Person Teilnehmer im Sinne dieser AGB.
5.4 vorzeitige Abreise
Bricht der Teilnehmer die Mehrtagestour vorzeitig ab, entspricht dies einer Kurzfriststornierung 2 Wochen oder kürzer im Sinne Ziff. 5.1 dieser AGB. Auf eine Erstattung des Preises hat der Teilnehmer keinen Anspruch.
6. Kündigung und Rücktritt durch den Veranstalter
Eine Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter ohne Einhaltung einer Frist ist möglich, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Mehrtagestour ungeachtet der Abmahnung durch den Veranstalter oder von durch ihn eingesetzten Repräsentanten (Projektpartner, Event-Team, Streckenguides, Streckenposten, Streckenteam; im Folgenden nur noch „Repräsentanten“ genannt) stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist, weil es dem Veranstalter nicht zumutbar ist, das abgemahnte Verhalten länger zu dulden. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Mehrtagestourenpreis, wobei ersparte Aufwendungen und Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen resultieren, berücksichtigt werden müssen.
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter ist möglich, wenn 7 Wochen vor Tourbeginn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In einem solchen Fall erhält der Teilnehmer unverzüglich den gezahlten Preis zurück.
7. Aufhebung des Vertrages infolge höherer Gewalt
Wird die Mehrtagestour infolge höherer Gewalt unmöglich, so können sowohl der Teilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter, für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Mehrtagestour noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung vom Teilnehmer verlangen.
8. Gewährleistung
8.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Mehrtagestour nicht vertragsgemäß erbracht, so muss der Teilnehmer diesen Mangel anzeigen und Abhilfe verlangen. Die Mängelanzeige und sein Abhilfeverlangen hat er dem Veranstalter oder seinen Repräsentanten unverzüglich mündlich geltend zu machen. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Leistungsmangels oder in einer gleichwertigen Ersatzleistung. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Unterlässt der Teilnehmer die Mängelanzeige oder die Geltendmachung seines Abhilfeverlangens, so stehen ihm keine Ansprüche zu.
8.2 Minderung des Preises
Für eine nicht vertragsgemäß erbrachte Leistung während der Tour kann der Teilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung). Die Minderung orientiert sich an der Relation des Wertes der nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung zum Gesamtpreis im Sinne Ziff. 2 Abs. 2 dieser AGB. Dieses Recht steht dem Teilnehmer nicht zu, wenn es der Teilnehmer unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen.
8.3. Kündigung des Vertrages durch den Teilnehmer
Wird die Mehrtagestour infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl der Teilnehmer dies verlangt hat, so kann der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Er schuldet dem Veranstalter dann lediglich die von ihm bis zur Kündigung in Anspruch genommenen oder ihm vom Veranstalter bis zu diesem Zeitpunkt angebotenen Leistungen.
8.4. Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung kann der Teilnehmer Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; es sei denn, der Mangel der Mehrtagestour beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu verantworten hat.
9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung aller für seine Teilnahme an der Mehrtagestour relevanten Vorschriften und persönlichen Passdokumente im Sinne dieser Ziff. 9 der AGB ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch die schuldhafte Falsch- und Fehlinformation des Veranstalters bedingt sind.
10. Beschränkung der Haftung und Zusicherungen des Teilnehmers
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Vorbereitung der Mehrtagestour, die sorgfältige Auswahl und Überwachung seiner Repräsentanten, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Der vom Teilnehmer an den Veranstalter gezahlte Mehrtagestourenpreis ist insolvenzgesichert. Den Sicherungsschein erhält der Teilnehmer mit der Reisebestätigung. Die Haftung des Veranstalters im Rahmen des Reisevertragsrechts für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden vom Veranstalter oder seinen Repräsentanten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde oder soweit er wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht Personenschäden sind und die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet der Veranstalter bis maximal 3.000,00 € pro Teilnehmer und Reise.
Für Verlust oder Schäden an Reisegepäck und Fahrrädern auf Touren haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft.
Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche des Teilnehmers müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Tourende schriftlich dem Veranstalter gegenüber geltend gemacht werden. Das ist eine Ausschlussfrist. Nach dem Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war. Den Nachweis hat der Teilnehmer dem Veranstalter zu erbringen.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung auf den Touren für veranstaltungs- bzw. tourtypische Schäden, Unfälle und sonstige ungewollten Ereignisse, wie z.B. für Stürze, Übermüdungs-/Überlastungsschäden, Verkehrsunfälle des Teilnehmers oder Dritter, Materialschäden an Rädern oder anderem Equipment, Wetterunbilden, mangelnde Fitness und Nahrungsaufnahme etc.
Der Teilnehmer unternimmt die Tourteilnahme auf eigenes Risiko. Ihm ist der Charakter der von ihm gebuchten Tour bekannt. Er sichert dem Veranstalter zu, zu den einzelnen Tourbestandteilen körperlich und mental vorbereitet und gesundheitlich in der Lage zu sein, mitgebrachtes Material auf seine Eignung und einwandfreie Beschaffenheit für die Tour getestet und geprüft zu haben, alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. geprüften Fahrradhelm, reflektierende Sicherheitskleidung, geeignetes Schuhwerk usw. usf., getroffen zu haben und die Tour weder unter Alkohol noch anderen berauschenden Mitteln durchzuführen (in Abweichung zur StVO und dem StVG gelten während der Tourteilnahme 0,0 ‰ Blutalkohol). Ebenso ist die Teilnahme unter der Wirkung von der Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten nicht gestattet. Zudem sichert der Teilnehmer zu, den konkreten Anweisungen des Veranstalters und seiner Repräsentanten Folge zu leisten und andere Teilnehmer durch eigenes Verhalten weder zu gefährden noch zu schädigen.
Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Mehrtagestour nach dem Vertrag enden sollte. Schweben Verhandlungen über erhobene Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis die Fortsetzung der Verhandlungen von einer Seite verweigert wird. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.
11. Besondere Hinweise zu den Mehrtagestouren zum SPORTS UNITED und Ihre Sorgfaltspflicht
Es handelt sich um Mehrtagestouren in den Sportarten Mountainbike, Etappenlauf, Triathlon und Duathlon. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, den Anforderungen der jeweiligen Mehrtagestour gewachsen zu sein. Der Veranstalter informiert auf Anfrage vor Abschluss eines Vertrages über die speziellen Anforderungen der einzelnen Touren. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Es besteht die Pflicht einen Fahrradschutzhelm zu tragen. Die Teilnahme an Touren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt (s. Ziff. 10 der AGB, 0,0 ‰ Blutalkohol) – Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss von der weiteren Teilnahme, was einer Kündigung des Vertrages entspricht. Ferner ist es dem Teilnehmer im eigenen Interesse untersagt unter Einfluss einer Risiko behafteten Krankheit oder Verletzung oder die Fahr- und Leistungstüchtigkeit beeinträchtigender Medikamente an Aktivitäten teilzunehmen. Sollten während der Mehrtagestour Beschwerden oder eine Krankheit auftreten, ist der Veranstalter oder sein Repräsentant unverzüglich zu informieren. Verlässt der Teilnehmer schuldhaft die Tour-Gruppe und entzieht er sich dadurch der Aufsicht des Veranstalters und seines Repräsentanten, kann er im Schadensfall keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter hieraus geltend machen.
Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Auslandskranken- und Unfallversicherung.
12. Bild- und Tonrechte
Jeder Teilnehmer erklärt sich mit Erhalt der Buchungsbestätigung damit einverstanden, dass er durch mittelbare oder unmittelbare Beteiligung am Veranstaltungsgeschehen von SPORTS UNITED (egal ob Mehrtages- oder Eintagestouren) vom Fernsehen sowie von Fotografen während der Veranstaltung in Bild und Ton aufgenommen wird. Diese Fotos, Videoaufnahmen und Interviews können in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Werbung, Druckerzeugnissen, fotomechanischen Vervielfältigungen – Filmen, Videokassetten, DVDs etc. – genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden.
Das gesamte Veranstaltungsareal wird videoüberwacht. Diese Bilddaten werden von der Stadt Chemnitz aufgezeichnet und gespeichert. Auch damit erklärt sich der Teilnehmer einverstanden.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
14. Gerichtsstand
Ansprüche oder Klagen gegen den Veranstalter sind an dessen Firmensitz zu erheben. Alle auf der Webseite enthaltenen Preisangaben sind in Euro ausgewiesen.
(Stand April 2023)
* Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Die in diesen AGB verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
Haftungsausschluss Tagestouren
Haftungsausschluss Eintagestouren SPORTS UNITED*
Mit der Anmeldung via Buchungs-Formular auf der Webseite www.sports-united-chemnitz.de bietet der potenzielle Teilnehmer (nachfolgend auch Anmelder genannt) dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Telefonisch oder per E-Mail können lediglich Reservierungen vorgenommen werden, so dass es für den Abschluss eines Vertrages zusätzlich noch einer schriftlichen Anmeldung via Buchungsformular auf der Webseite bedarf. Spezielle Absprachen und Sonderwünsche müssen ebenfalls schriftlich im Anmeldeformular erfasst werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder neben ihnen als Gesamtschuldner einsteht, wie auch für seine eigenen.
Mit der Anmeldung erhalten die Anmelder eine verbindliche Buchungsbestätigung.
Der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche Risiken, die durch die unmittelbare Teilnahme an den einzelnen Sportarten und deren dazugehörige Rundkurse im Zuge der Veranstaltung und auf der Veranstaltungsfläche entstehen. Dies gilt für eigene Handlungen ebenso wie für Handlungen seiner Helfer oder Erfüllungsgehilfen. Jeder Teilnehmer sollte im Besitz einer gültigen Haftpflicht- und/oder Unfallversicherung sein. Jeder Teilnehmer hat selbst für eine einwandfreie und mängelfreie Ausrüstung zu sorgen und hat seinen Gesundheitszustand vor der Veranstaltung zu prüfen. Sollte der gesundheitliche Zustand der Teilnehmer eine verletzungsfreie Teilnahme gefährden, wird von der Teilnahme an der Veranstaltung abgeraten. Sollten während der Tour Beschwerden oder eine Krankheit auftreten, ist der Touren-Verantwortliche unverzüglich zu informieren. Sie sind selbst dafür verantwortlich, den Anforderungen der jeweiligen Tour gewachsen zu sein. Wir informieren Sie gern vor Abschluss der Anmeldung zu den speziellen Anforderungen der einzelnen Touren. Der Kunde ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Dem Teilnehmenden ist es untersagt an Touren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss teilzunehmen. Dem Teilnehmenden wird empfohlen, niemals die Gruppe zu verlassen, ohne vorab dem Touren-Verantwortliche zu informieren. Für Verlust oder Schaden an Gepäck, Fahrrädern/Equipment und Wertgegenständen auf Touren haftet der Veranstalter nur, wenn ein Verschulden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zutrifft. Bei der Fahrradtour, der Laufradtour, dem Inlineskaten und der Skateboard-/BMX-Tour besteht die Pflicht einen Fahrradschutzhelm zu tragen.
Die Teilnahme ist erst ab vollendetem 16. Lebensjahr gestattet. Solche minderjährigen Teilnehmer bedürfen zur Wirksamkeit des Vertragsschlusses der gleichzeitigen Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten. Sie können an der Tour nur gemeinsam mit einem entscheidungsbefugten Sorgeberechtigten teilnehmen, der während der gesamten Tour die Obhuts- und Aufsichtspflicht sowie die Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ausübt. Die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten bestätigt, dass der Teilnehmer ausreichend versichert ist und dass er sowie die Erziehungsberechtigten die Teilnahmeinformationen verstanden, zur Kenntnis genommen sowie akzeptiert und anerkannt haben.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
Jede:r Teilnehmer:in bestätigt mit seiner/ihrer Anmeldung und Unterschrift, auf alle Rechtsansprüche gegen den Veranstalter, sowie deren Helfer:innen oder Erfüllungsgehilf:innen sowie Dritte, durch den Veranstalter Beauftragte, zu verzichten. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung, für Unfälle auf den Touren. Weiterhin können keinerlei Forderungen für Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen, die daraus entstehen könnten, gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.
Bild- und Tonrechte: Jeder Teilnehmer erklärt sich mit Unterzeichnung der Teilnehmererklärung damit einverstanden, dass er durch mittelbare oder unmittelbare Beteiligung am Veranstaltungsgeschehen von SPORTS UNITED vom Fernsehen sowie von Fotografen während der Veranstaltung in Bild und Ton aufgenommen wird. Diese Fotos, Videoaufnahmen und Interviews können in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Werbung, Druckerzeugnissen, fotomechanischen Vervielfältigungen – Filmen, Videokassetten, DVDs etc. – vom Veranstalter genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden.
Das gesamte Veranstaltungsareal wird videoüberwacht. Diese Bilddaten werden von der Stadt Chemnitz aufgezeichnet und gespeichert.
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* Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Die in diesen AGB verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
(Stand April 2023)
Mit der Anmeldung via Buchungs-Formular auf der Webseite www.sports-united-chemnitz.de bietet der potenzielle Teilnehmer (nachfolgend auch Anmelder genannt) dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Telefonisch oder per E-Mail können lediglich Reservierungen vorgenommen werden, so dass es für den Abschluss eines Vertrages zusätzlich noch einer schriftlichen Anmeldung via Buchungsformular auf der Webseite bedarf. Spezielle Absprachen und Sonderwünsche müssen ebenfalls schriftlich im Anmeldeformular erfasst werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder neben ihnen als Gesamtschuldner einsteht, wie auch für seine eigenen.
Mit der Anmeldung erhalten die Anmelder eine verbindliche Buchungsbestätigung.
Der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche Risiken, die durch die unmittelbare Teilnahme an den einzelnen Sportarten und deren dazugehörige Rundkurse im Zuge der Veranstaltung und auf der Veranstaltungsfläche entstehen. Dies gilt für eigene Handlungen ebenso wie für Handlungen seiner Helfer oder Erfüllungsgehilfen. Jeder Teilnehmer sollte im Besitz einer gültigen Haftpflicht- und/oder Unfallversicherung sein. Jeder Teilnehmer hat selbst für eine einwandfreie und mängelfreie Ausrüstung zu sorgen und hat seinen Gesundheitszustand vor der Veranstaltung zu prüfen. Sollte der gesundheitliche Zustand der Teilnehmer eine verletzungsfreie Teilnahme gefährden, wird von der Teilnahme an der Veranstaltung abgeraten. Sollten während der Tour Beschwerden oder eine Krankheit auftreten, ist der Touren-Verantwortliche unverzüglich zu informieren. Sie sind selbst dafür verantwortlich, den Anforderungen der jeweiligen Tour gewachsen zu sein. Wir informieren Sie gern vor Abschluss der Anmeldung zu den speziellen Anforderungen der einzelnen Touren. Der Kunde ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Dem Teilnehmenden ist es untersagt an Touren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss teilzunehmen. Dem Teilnehmenden wird empfohlen, niemals die Gruppe zu verlassen, ohne vorab dem Touren-Verantwortliche zu informieren. Für Verlust oder Schaden an Gepäck, Fahrrädern/Equipment und Wertgegenständen auf Touren haftet der Veranstalter nur, wenn ein Verschulden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zutrifft. Bei der Fahrradtour, der Laufradtour, dem Inlineskaten und der Skateboard-/BMX-Tour besteht die Pflicht einen Fahrradschutzhelm zu tragen.
Die Teilnahme ist erst ab vollendetem 16. Lebensjahr gestattet. Solche minderjährigen Teilnehmer bedürfen zur Wirksamkeit des Vertragsschlusses der gleichzeitigen Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten. Sie können an der Tour nur gemeinsam mit einem entscheidungsbefugten Sorgeberechtigten teilnehmen, der während der gesamten Tour die Obhuts- und Aufsichtspflicht sowie die Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ausübt. Die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten bestätigt, dass der Teilnehmer ausreichend versichert ist und dass er sowie die Erziehungsberechtigten die Teilnahmeinformationen verstanden, zur Kenntnis genommen sowie akzeptiert und anerkannt haben.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
Jede:r Teilnehmer:in bestätigt mit seiner/ihrer Anmeldung und Unterschrift, auf alle Rechtsansprüche gegen den Veranstalter, sowie deren Helfer:innen oder Erfüllungsgehilf:innen sowie Dritte, durch den Veranstalter Beauftragte, zu verzichten. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung, für Unfälle auf den Touren. Weiterhin können keinerlei Forderungen für Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen, die daraus entstehen könnten, gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.
Bild- und Tonrechte: Jeder Teilnehmer erklärt sich mit Unterzeichnung der Teilnehmererklärung damit einverstanden, dass er durch mittelbare oder unmittelbare Beteiligung am Veranstaltungsgeschehen von SPORTS UNITED vom Fernsehen sowie von Fotografen während der Veranstaltung in Bild und Ton aufgenommen wird. Diese Fotos, Videoaufnahmen und Interviews können in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Werbung, Druckerzeugnissen, fotomechanischen Vervielfältigungen – Filmen, Videokassetten, DVDs etc. – vom Veranstalter genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden.
Das gesamte Veranstaltungsareal wird videoüberwacht. Diese Bilddaten werden von der Stadt Chemnitz aufgezeichnet und gespeichert.
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* Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Die in diesen AGB verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
(Stand April 2023)