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eins-Stadion an der Gellertstraße
5. September 2026
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5. September 2026
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Einradtour

Organisiert vom TSV Einheit Süd Chemnitz e.V.
Präsentiert von der GGG

Die Einradtour mit einer Strecke von ca. 20 km wird vom TSV Einheit Süd Chemnitz | Abteilung Sportensemble organisiert und führt über Forst-, Wald- und Feldwege sowie Asphalt. Es ist explizit eine Geländetour, wobei der öffentliche Verkehrsraum so gut wie möglich gemieden wird und wie bei jeder guten Munitour auch Schiebepassagen dabei sind. Nicht alle Passagen werden für alle Teilnehmer fahrbar sein und jeder kann selbst entscheiden, was er sich zutraut. Die genaue Streckenführung wird vor dem Event veröffentlicht und der Veranstalter behält sich vor, die Streckenführung, auch kurzfristig oder am Veranstaltungstag, abzuändern. Es empfiehlt sich, die GPS-Datei auf dem Handy abzuspeichern. Die Tour endet mit der Ankunft im Zielbereich des Stadions. Der Zeitplan wird ebenfalls bekannt gegeben, sobald die Tourplanung abgeschlossen ist. In der Fahrzeit sind ausreichend Pufferzeiten eingerechnet.

Einräder
Für die Einräder gilt eine Mindestradgröße von 24 Zoll. Empfohlen werden jene mit einer Radgröße von 24 bis 29 Zoll und Geländebereifung (Munis).

Schutzausrüstung
Außerdem gilt Helmpflicht und bezüglich der Schutzausrüstung wird zudem dazu geraten, Handschuhe sowie Knie- / Schienbeinschützer zu tragen.

Voraussetzungen
Bei der Tour sind Teilnehmer aller Altersklassen willkommen. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen eine erwachsene Begleitperson (z.B. mit Fahrrad). Es wird vorausgesetzt, dass die Fahrer sichere Einradfahrer sind und sie sollten Erfahrungen abseits ebener, befestigter Wege haben, sich Distanz und Höhenmeter zutrauen und ihre fahrerischen Fähigkeiten gut einschätzen können. Hier gilt das Motto: Kenne deine Grenzen, respektiere sie und fahre sicher.

Verpflegung
Jeder Verpflegt sich selbst. Unterwegs gibt es keine Möglichkeit zum Einkehren. Insbesondere ausreichend zu Trinken sollte eingeplant werden und während der Tour unkompliziert greifbar sein.

Teilnahmebedingungen
Bedingung zur Teilnahme ist, dass der/die Teilnehmende einwilligt, Gefahren gegen seine Person und sein Eigentum selbst zu tragen bzw. sich zu versichern, soweit sich solche aus der Teilnahme und Durchführung dieser Tour ergeben und keine Forderungen gegen natürliche und juristische Personen oder Institutionen zu erheben, die die Tour durchführen oder dazu beitragen, soweit es Fälle einfacher Fahrlässigkeit betrifft.

Sofern die Veranstalter, Ausrichter, Organisatoren, Helfer und Sponsoren sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen kein Verschulden oder nur einfache Fahrlässigkeit treffen, sind Ansprüche der Teilnehmenden wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie wegen Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.

Jede/r Teilnehmende erklärt mit dem Abschicken des Online-Formulars, dass er die Ausschreibung, Regeln, Vorschriften und Bedingungen gelesen hat, akzeptiert und er sich gegen Unfälle ausreichend versichern muss sowie auf eigenes Risiko teilnimmt. Mit dem Absenden des Online-Formulars wird weiter erklärt, dass jeder/m Teilnehmenden bekannt ist, dass die Veranstaltung teilweise im öffentlichen Verkehrsraum stattfindet und somit die Straßenverkehrsordnung für jede/n Teilnehmende/n uneingeschränkt gilt.

Alle Teilnehmenden bestätigen mit Ihrer Anmeldung, dass sie gesund sind, für diese Herausforderung ausreichend trainiert und frei von gesundheitlichen Einschränkungen oder sonstigen physischen oder psychischen Einschränkungen sind, die das gesundheitliche Wohlergehen des/der Teilnehmenden gefährden können. Es besteht uneingeschränkte Helmpflicht. Das Tragen der Startnummer ist Pflicht. Die Teilnehmenden verpflichten sich, geeignete und wetterfeste Kleidung sowie ein Handy mitzuführen.

Jede/r Teilnehmende willigt unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt in die Veröffentlichung von Bildmaterial aus dem Wettbewerb, auch soweit er selbst abgebildet ist, ohne Vergütungsanspruch ein.

Änderungen der Ausschreibung, des Reglements und der Strecke behalten sich die Organisatoren vor. 

Bei Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Unwetter oder aus Gründen, die die Veranstalter und Ausrichter nicht zu vertreten haben, hat der Teilnehmende keinen Anspruch auf Leistungen durch den Veranstalter und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.

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